Verschluss oder Siegel: Welches Etikett deine Verpackung wirklich braucht
Wiederverschließbar oder Originalitätssiegel? Beides gleichzeitig geht nicht. Die wichtigste Entscheidung bei Verschlussetiketten, kurz erklärt.
Willst du, dass sich deine Verpackung nach dem Öffnen wieder verschließen lässt, oder willst du, dass jeder sofort sieht, wenn sie schon offen war? Beides gleichzeitig geht nicht, und genau diese eine Frage entscheidet, welches Verschlussetikett du brauchst.
Verschluss oder Siegel: die wichtigste Entscheidung
Ein wiederverschließbares Etikett ist so gebaut, dass es sich sauber lösen und wieder festkleben lässt, ohne Rückstände zu hinterlassen. Ein Originalitätssiegel ist dagegen so gebaut, dass es beim ersten Öffnen sichtbar kaputtgeht. Wer beides braucht, zum Beispiel eine wiederverschließbare Packung, bei der trotzdem erkennbar sein soll, ob sie schon geöffnet wurde, braucht zwei getrennte Elemente: einen wiederverschließbaren Teil und einen perforierten oder zerstörenden Streifen daneben.
Wo Verschlussetiketten zum Einsatz kommen
Überall dort, wo eine Packung nach dem ersten Öffnen weiterlebt oder bis zum Kauf sicher zubleiben soll:
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Kaffee und Snacks
Standbodenbeutel, die nach dem ersten Öffnen noch wochenlang genutzt werden
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Käse und Frische
Schalen mit Deckelfolie, bei denen der Klebstoff auch bei Kühlschranktemperatur greifen muss
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Feuchttücher
Hier ist die Wiederverschließbarkeit die Hauptsache, sonst trocknen die Tücher aus
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Worauf es bei der Grifflasche ankommt
Ein wiederverschließbares Etikett braucht eine Stelle ohne Klebstoff, an der man es anfassen kann, ohne dass der Finger klebt, die sogenannte leimfreie Zone. Fehlt sie oder ist sie zu klein, sucht der Kunde mit dem Fingernagel nach der Kante und reißt das Etikett dabei ein. Als Faustwert braucht die Lasche mindestens 8 bis 10 Millimeter Tiefe, und sie gehört an die Seite, zu der die Packung hin geöffnet wird.
Lebensmittelkontakt: worauf zu achten ist
Auch wenn ein Etikett außen auf der Verpackung klebt, können Bestandteile aus Klebstoff und Druckfarbe durch dünne Packstoffe wandern. Das fällt unter die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, für Haftklebstoffe wird zusätzlich in Anlehnung an die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 bewertet. Für Lebensmittelverpackungen kommen deshalb migrationsarme Klebstoffe und Druckfarben zum Einsatz.